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Madison Fitness

Prof. Dr. Rüdiger Jäger e.K.
31137 Hildesheim
Lavesstr.14


Tel.: +49 5121 59988
E-Mail: wegen übermäßigen Spamaufkommens mit Trojanern sind wir aktuell nicht über eine hier veröffentlichte Email-Adresse zu erreichen. Bitte wenden sie sich telefonisch an uns.
(Wir machen darauf aufmerksam, dass Mitteilungen zu Mitgliedschaften im Madison Fitness (z.B. Passivierungs- oder Änderungsanträge, Statusänderungen, Kontoänderungen, Kündigungen etc.) nicht über Email und Anhänge angenommen und bearbeitet werden können. Sie bedürfen gemäß Mitgliedsvertrag und AGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und müssen an die Madison-Adresse in der Lavesstr. 14, 31137 Hildesheim übersandt werden.)

Geschäftsführer: Prof. Dr. Rüdiger Jäger
Registergericht: HR Hildesheim
Registernummer: HRA Nr. 2410
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE186413442
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Prof. Dr. Rüdiger Jäger

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siehe "Datenschutz"

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Madison Fitness Prof. Dr. Rüdiger Jäger e.K.  gültig ab 1.6.2020

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Verträge des Madison mit seinen Mitgliedern gültig. Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer mit dem Madison geschlossen Vereinbarung zur Benutzung aller laut Mitgliedschaftsvereinbarung freigegebenen Einrichtungen, Nutzungsbereiche und Trainingsanlagen und –soweit vertraglich vereinbart - zur Teilnahme an entsprechenden Kursen berechtigt sind.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Antrag auf eine Nutzung der Einrichtungen des Madison ist ein verbindliches Angebot an das Madison auf Abschluss eines Vertrages. Das Angebot gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung eine Ablehnung durch das Madison erfolgt.
(2) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten Nutzung der Einrichtungen des Madison vereinbaren. Sie dürfen die Einrichtungen des Madison, insbesondere die hygienischen Einrichtungen, Sauna, Duschen und Umkleideräume nur in verantwortlicher Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen.

§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft / ordentliche Kündigung
(1) Die Nutzung der Einrichtungen des Madison beginnt mit dem im Antrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Eine Mitgliedschaft wird, je nach Angebot des Madison, entweder als Blockmitgliedschaft für einen im Vorhinein fest vereinbarten begrenzten Zeitraum oder als Laufzeitmitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit und automatischer Verlängerung bis zur Kündigung abgeschlossen.
(3) Ungekündigt verlängert sich eine Laufzeitmitgliedschaft jeweils mindestens um einen Kalendermonat oder um einen im Vertrag vereinbarten größeren Zeitraum.
(4) Eine Blockmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Für eine Verlängerung ist eine erneute schriftliche Vereinbarung nötig.
5) Die Kündigung einer Laufzeitmitgliedschaft  kann bis zum 15. des vorletzten geplanten Mitgliedsmonats zum Monatsende erfolgen. Auch bei  einer Verlängerung  über die Mindestlaufzeit eines Vertrages hinaus ist der Vertrag jeweils bis zum 15. des vorletzten Mitgliedsmonats zum Monatsende kündbar. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung im Madison maßgeblich.
(6) Die Kündigung hat in Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift des Mitglieds zu erfolgen.

§ 4 Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte / Mitgliedsausweis / Partnerverpflichtungen
(1) Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Madison möglich.
(2) Die Nutzung der Angebote des Madison ist nur unter Vorlage des persönlichen Mitgliedsausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments zur einwandfreien Identifizierung des Mitglieds während der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich dem Madison gegenüber, einen ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin zu einer sicheren Verwahrung und zu einem sorgsamen Umgang mit dem Mitgliedsausweis. Dabei ist zu vermeiden, dass der Ausweis in die Nähe eines starken Magnetfeldes gelangt.
(4) Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust eines Mitgliedsausweises unverzüglich gegenüber dem Madison anzuzeigen.
(5) Nutzt eine dritte Person unbefugt den Mitgliedsausweis des Mitgliedes und ist die Nutzung darauf zurückzuführen, dass der Mitgliedsausweis dem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust nicht rechtzeitig angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Studios durch einen Dritten einen pauschalen Schadenersatz im Wert einer Tageskarte zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Madison bleibt unberührt.
(6) Werden für Zweier-Lebensgemeinschaften gemeinsame Laufzeitverträge  als sog. Partnerverträge abgeschlossen, dann haften beide Partner gesamtschuldnerisch für alle im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft entstandenen Kosten. Dies gilt auch für ergänzende Verträge für (auch jugendliche) Familienangehörige.

§ 5 Mitgliedsbeitrag / Fälligkeit / Beitragsanpassung / Zahlungsverzug
(1) Soweit schriftlich nicht anderes vereinbart ist, fällt mit Beginn der Mitgliedschaft einmalig eine Aufnahmegebühr an.
(2) Ist eine jährliche Servicepauschale vereinbart, dann ist sie mit Beginn eines jeden Vertragsjahres, erstmals mit Beginn des Vertrages, fällig.
(3) Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages bestimmt sich nach der jeweilig getroffenen Vereinbarung auf dem Mitgliedschaftsantrag. Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Mitgliedsbeitrag jeweils, entsprechend der getroffenen Vereinbarung, zum 1. oder 15. eines jeden Kalendermonats fällig, ist nichts anderes vereinbart am 1. eines Kalendermonats.  Die in dem Beitrag enthaltene MwSt. von  z. Zt. 19 % wird ggf. dem aktuellen Steuersatz angeglichen.
(4) Ist mit dem Antragsteller Bankeinzug vereinbart, dann wird die vereinbarte Summe (Monatsbeitrag, Aufnahmegebühr und ggfls. weitere ausdrücklich vereinbarte Zahlungen) zu diesem Zeitpunkt entsprechend der erteilten Einzugsermächtigung erhoben und von dem angegebenen Konto des Mitglieds eingezogen.
Ist vom Antragsteller anstatt des Bankeinzugsverfahrens monatliche Rechnungsstellung gewünscht, dann erhält das Mitglied gegen eine Verwaltungs-Gebühr von 5,- € pro Monat eine Rechnung zugeschickt und verpflichtet sich, den Beitrag zum 1. jedes Mitgliedsmonats auf das Konto des Madison zu überweisen oder einzuzahlen.
(5) Sofern eine jährliche Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages vereinbart ist, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag, ggfls. zuzüglich der jährlichen Servicepauschale, mit Beginn des Vertrages, spätestens jedoch zu dem speziell vereinbarten Zahlungstermin fällig. Im Falle einer Stundung des Jahresbeitrages und einer vereinbarten Ratenzahlung, bestimmt sich die Fälligkeit nach der getroffenen Vereinbarung.
(6) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung und kommt das Mitglied über 10 Tage in Zahlungsverzug, dann wird eine schriftliche Mahnung an das Mitglied verschickt. Dafür wird mit dem ausstehenden Beitrag eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt.
(7) Für den Fall, dass das Mitglied bei einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung im Rahmen der jährlichen Vorauszahlung mit einer Rate länger als 14 Tage in Zahlungsrückstand kommt, wird der gesamte gestundete Betrag sofort zur Zahlung fällig.
(8) Im Falle einer Rückbuchung der Lastschrift hat das Mitglied die entsprechenden Bank-Gebühren für die Rücklastschrift, ggfls. zuzüglich der Mahngebühr, selbst zu tragen. Das Madison hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren, die von Geldinstitut zu Geldinstitut variieren.
(9) Der Beitrag kann sich entsprechend der jeweiligen Inflationsrate, oder bei Teuerungen der Grundkosten wie Energiekosten, Gebühren oder zusätzliche Kosten durch neue gebührenpflichtige Vorschriften, nach jedem vollen Kalenderjahr erhöhen. Eine Erhöhung bis max. 3 % bedarf keiner besonderen Begründung oder Mitteilung an das einzelne Mitglied und wird per Aushang im Madison bekannt gemacht. Eine Erhöhung der Beiträge über 3% bedarf der individuellen Mitteilung der Beitragserhöhung an jedes Mitglied per individuellem Anschreiben.
(10) Gerät ein Mitglied mit mehr als 2 Monatsraten in Verzug, wird unter Anrechnung der schon gezahlten Beträge die gesamte Vertragssumme plus Startpaket sofort fällig und in Rechnung gestellt, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen.

§ 6 Pflichten des Mitglieds / Hausordnung
(1) Bei der Nutzung der Einrichtungen des Madison hat das Mitglied die jeweils geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Die gültige Hausordnung liegt diesen AGB bei und wird Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßen und sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen. Das Personal des Madison ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit und die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten.
(3) Das Betreten des Madison und seiner Außenanlagen ist nur nach Check-in mit Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild oder des gültigen Mitgliedsausweises gestattet. Dies gilt insbesondere, wenn das Einchecken über automatisiertes Einlesen des Mitgliedausweises erfolgt. Ohne Vorlage des gültigen Ausweises besteht kein Anspruch auf Einlass.
(4) Das Mitglied hat dem Madison alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung, Änderung der Telefonnr. oder Änderung der Bankverbindung, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
 (5) Jedes Mitglied darf beim Aufenthalt im Madison nur 1 Umkleideschrank und den nur während der Öffnungszeiten des Madison in Anspruch nehmen. Sofern eine Nutzung der Umkleideschränke über diesen Zeitraum hinaus erfolgt, ist das Madison zur Öffnung und ggfls. Leerung des entsprechenden Schrankes berechtigt.
(6) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird eine Verlustgebühr in Höhe von 5 EUR für den Mitgliedsausweis erhoben.

 § 7 Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der freigegebenen Trainingsanlagen, der freigegebenen Einrichtungen und der Sauna während der Öffnungszeiten. Sofern die Mitgliedschaft die Teilnahme an Kursen umfasst, ist das Mitglied auch zur Teilnahme an diesen Kursen berechtigt. Weiterhin ist das Mitglied zur Nutzung des Kundenparkplatzes nach Maßgabe der Bestimmungen in § 8 berechtigt.
 (2) Eine zusätzliche individuelle Betreuung, wie zum Beispiel ein Personal- Training, ist in der Mitgliedschaft nicht enthalten. Die zusätzlichen Kosten für derartige Angebote können beim Personal erfragt und gesondert gebucht werden.
(3) Das Madison garantiert nicht, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnessclubs mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

§ 8 Kundenparkplatz
(1) Das Mitglied ist zur kostenfreien Benutzung der Kundenparkplätze während der persönlichen Trainingszeiten berechtigt. Eine Benutzung des Parkplatzes über die persönlichen Trainingszeiten hinaus und außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Sollen Fahrzeuge außerhalb der Öffnungszeiten des Madison auf dem Parkplatz abgestellt bleiben, muss das Mitglied das Personal hierüber unaufgefordert informieren und sich die Erlaubnis dazu einholen. Der Parkraum ist nicht überwacht. Das Madison übernimmt für entstandene Schäden keine Haftung.
(2) Für die Parkflächen ist kein Winterdienst vorgesehen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Glätte durch Schnee und Eis, ist für die Benutzung Winterbereifung und entsprechendes Schuhwerk ggfls. mit Spikes zu benutzen. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
 (4) Mitglieder des Madison haben die Eigentumsrechte der Nachbarn des Madison zu beachten.

§ 9 Verzehr / Konsumverbote / Begleitpersonen
(1) Der Aufenthalt von Begleitpersonen, insbesondere Kindern, ist auf den Trainingsflächen, in Umkleide- und Saunaräumen nicht gestattet. Nach Anmeldung bei einem Mitarbeiter des Madison und mit deren Erlaubnis dürfen sich Nichtmitglieder nur im Gastronomiebereich aufhalten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Mitnahme von Tieren.
(2) Das Madison bietet vielfältige und gesunde Getränke zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs für Sportler im Gastronomiebereich zu angemessen günstigen Preisen an. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitness- und Wellnessbereichs nicht gern gesehen, aber gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Rauchen ist sowohl innerhalb des Fitnessstudios, als auch auf entsprechend gekennzeichneten Außenanlagen verboten.
(3) Es ist jedem Mitglied untersagt, Getränke oder Substanzen, die nach den Bestimmungen des Madison oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift verboten sind, während des Aufenthaltes im Madison zu konsumieren oder zu besitzen. Von den vorstehenden Verboten sind auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht für den persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch zweckgebunden sind, und sonstige verbotene Mittel/Substanzen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), erfasst. Weiterhin ist es dem Mitglied ausdrücklich untersagt, die vorstehenden verbotenen Substanzen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, sich diese Substanzen im Studio zu verschaffen oder diese Substanzen anderen zu überlassen.
(4) Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung behält sich das Madison die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 10 Passivierung
(1) Das Mitglied kann, gegen Nachweis durch ein vollständiges ärztliches Attest auf dem Vordruck des Madison, aus gesundheitlichen Gründen (auch Schwangerschaft) die Mitgliedschaft passivieren. Die Gebühr beträgt dann 5,- EUR je passivem Monat und die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der Passivierung, bei Partnerverträgen für beide Partner. Bei Partnerverträgen wird für den nicht passivierten Partner für diese Zeit der Beitrag für den entsprechenden Einzelvertrag fällig. Attest-Vordrucke werden im Madison ausgegeben.
(2) Passivierungen sind ausschließlich für volle Kalendermonate möglich.
(3) Rückwirkende Vergütungen oder Passivierungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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§ 11 Kündigungsrechte des Madison
(1) Das Madison ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds
b. Bei einer wiederholten Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
c. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmung des § 9 Abs. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das Madison ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

§ 12 Rückwirkende Wandlung eines Laufzeitvertrags
(1) Kann ein Mitglied die vereinbarte Vertragslaufzeit aus wichtigem Grunde nicht einhalten und möchte deswegen den Laufzeitvertrag vorzeitig beenden, ist eine Weitergabe des Vertrages an eine andere Person oder eine rückwirkende Änderung des Vertrages in einen Vertrag ohne Laufzeit (z.B. “Madisoncard  free“) möglich. Voraussetzung für die Vertragsänderung ist die Nachzahlung des jeweils aktuellen Differenzbetrages zwischen abgeschlossenem Laufzeit- und laufzeitfreiem Vertrag für jeden zurückliegenden Mitgliedsmonat. Kündigung kann dann gemäß §3 Abs.4 erfolgen. Bei Weitergabe des Vertrages behält sich das Madison die Ablehnung der vorgesehenen Person ohne Angabe von Gründen vor.

§ 13 Haftung
(1) Das Madison haftet grundsätzlich für Schäden eines Mitglieds nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räume des Madison zu bringen. Seitens des Madison werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld, Kleidung oder Wertgegenständen in einem durch das Madison zur Verfügung gestellten Umkleideschrank begründet keinerlei Pflichten des Madison in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(3) Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft im Madison versichert der Antragssteller, für das vorgesehene Training sportgesund zu sein. Insbesondere darf die Sauna nur bei entsprechender Konstitution und gesundheitlicher Verfassung besucht werden. Im Zweifel ist der Antragssteller vor Aufnahme des Trainings oder des Saunabesuchs verpflichtet, ärztlicherseits abklären zu lassen, ob gesundheitliche Bedenken dagegen bestehen.
(4) Im Madison wird auf Vereinbarung und gegen eine entsprechend vereinbarte Gebühr sportmedizinische Beratung angeboten, es wird aber keine ärztliche Betreuung und ausdrücklich keine ärztliche Beaufsichtigung geboten.

§ 14 Datenschutz
(1) Das Madison erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Mitglieds, einschließlich des bei Beginn der Mitgliedschaft aufgenommenen Fotos, ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts Deutschlands, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
(2) Beim Betreten des Madison werden Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst und gespeichert. Diese Daten dienen ausschließlich der Überwachung der unbefugten Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder ohne Einwilligung des Mitglieds Dritten zugänglich gemacht.
(3) Das Madison kontrolliert das Gebäude teilweise mit Videokameras zur Überwachung unbefugter Nutzungen und zur Aufklärung etwaiger Straftaten. Die Aufnahmen sind nur der Geschäftsführung und ihrer Vertretung zugänglich und werden regelmäßig kurzfristig gelöscht. Aufbewahrung erfolgt nur, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die Tatsache der Videoüberwachung und die entsprechenden Stellen werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

§ 15 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen des Madison kann das Mitglied nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Mitglied steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB können durch Angebot des Madison und Annahme durch das Mitglieds vereinbart werden. Das Angebot vom Madison erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt das Mitglied auf das Angebot des Madison oder widerspricht es nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern das Madison das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht das Mitglied fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(3) Mündliche Absprachen neben den geschlossenen Verträgen sind nicht getroffen worden. Jede Änderung eines Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.






Haus- und Benutzungsordnung

Zur Gewährleistung eines geordneten und sauberen Trainingsablaufs sowie zur Verhinderung von Unfällen werden alle Mitglieder des Madison zur Einhaltung der folgenden Haus- und Benutzungsordnung aufgefordert.

(1)    Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
(2)    Alle Trainingsbereiche dürfen nur in Sportschuhen mit nicht markierenden Sohlen betreten werden. Kleidung und Schuhe müssen sauber und so beschaffen sein, dass durch sie keine Beschädigungen an den Einrichtungen des Madison verursacht werden.
(3)    Aus hygienischen Gründen ist der Kontakt unbedeckter Haut oder verschwitzter Kleidung mit
den Bezügen der Trainingsgeräte durch Unterlegen eines Handtuches zu vermeiden. Sollte durch  die Benutzung der Cardiogeräte trotzdem Schweiß auf die Geräte gelangen, so ist dieser zu  entfernen.
(4)    Laute Trainingsgeräusche und das Fallenlassen von Gewichten sind zu vermeiden.
(5)    Freie Gewichte (Hantelscheiben) müssen gegen Abrutschen von den Stangen gesichert und nach Gebrauch wieder abgenommen werden.
(6)    Hantelscheiben und Kurzhanteln sind auf den dafür vorgesehenen Ständern an ihre Plätze ab bzw. wieder zurück zu legen.
(7)    Die Trainingsgeräte sind sorgsam und ihrem Zweck entsprechend zu behandeln. Für durch Missbrauch verursachte Schäden kann das Mitglied zu Ersatzleistungen herangezogen werden.
(8)    Bei Benutzung der Außenanlagen(Golf, Tennis, Park, Ruhezonen) ist ein Schuhwechsel beim Betreten des Gebäudes notwendig.
(9)    Vor Benutzung der Tennisplätze und der Golfanlage ist eine Einweisung durch das Fachpersonal erforderlich.
(10)    Tennis und Golf können nur auf den dafür vorgesehen Flächen mit der dafür vorgesehen Ausrüstung gespielt werden.
(11)    Das freie Spielen auf den Tennisplätzen und der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
(12)    Vor Benutzung der Sauna muss eine Körperreinigung erfolgen. Ansonsten beachten Sie bitte unsere Saunaordnung.
(13)    Nach Benutzung der Solarien müssen diese mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel gereinigt werden. Vor dem Gebrauch der Solarien ist eine Beratung durch das entsprechende Fachpersonal zwingend einzuholen.
(14)    Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Gastronomiebereich gestattet (ausgenommen davon sind Kunststoff-Trinkflaschen mit Verschluss). Insbesondere dürfen keine Glasgefäße in den Trainingsbereich mitgenommen werden.
(15)    Mitglieder, die dieser Haus- und Benutzungsordnung zuwiderhandeln, können laut §8 unseres Mitgliedsvertrages vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen und ohne Anspruch auf Ersatzleistungen fristlos gekündigt werden.

Die Hausordnung ermöglicht es allen Mitgliedern, in angenehmer Atmosphäre und ohne gegenseitige Störungen den Aufenthalt im Madison zu genießen. Gegenseitige Rücksichtnahme macht das Trainieren angenehm und erholsam für alle.
Ihr Madison Fitness Team







Madison Fitness
Prof. Dr. Rüdiger Jäger e.K.
Lavesstr. 14
31137 Hildesheim
Tel.: 05121 59988
Registergericht: Amtsgericht Hildesheim
Register-Nr.: HRA 2410
U.-St.-Nr.: DE 186413442



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