![]() |
|
Prävention (§20SGB)
Wenn von Prävention und Sport die Rede ist, dann ist damit in erster Linie der § 20 SGB angesprochen, der den gesetzlichen Krankenkassen (nicht den "privaten") die Vorbeugung von Krankheiten ins Pflichtenheft schreibt. Gemeint ist die Verpflichtung, durch Unterstützung vorbeugender Maßnahmen die Entstehung von Krankheiten oder Invalidität (also bleibender Einschränkung der Leistungsfähigkeiten) zu vermeiden. Deshalb unterstützen die Krankenkassen finanziell die Teilnahme ihrer Mitglieder an Kursen, die dem bekannten Bewegungs- und Trainingsdefizit ihrer Versicherten entgegenwirken können. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Anerkennung des Kurses als "Maßnahme nach § 20 SGB" durch die Krankenkassen. In gewisser Weise ähnlich ist die Regelung des Rehasports nach § 44 SGB anzusehen. Wann gibt es einen Zuschuss zum Training?Die Krankenkassen sind in diesem Bereich teilweise sehr zurückhaltend geworden mit ihrer Bezuschussung. Unsere Kurse für Ausdauer und für Rückenfitness im Madison haben zwar die Anerkennung der großen und maßgeblichen Krankenkassen (DAK, BEK, AOK,GEK, TK usw.), aber seit Anfang 2011 bauen die Krankenkassen Hürden für diese Leistungen auf. Das Aber ( für alle, die Hintergründe kennen möchten) :Seit Januar 2010 schränken einige Krankenkassen ihre Leistungsbereitschaft ein und geben nur noch für einen Kurs pro Jahr einen Zuschuss, einige setzen auch neue Maßstäbe für die Durchführung der Kurse fest. So zum Beispiel den wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit eines Kurses, kaum erfüllbare Voraussetzungen für Kursleiter oder ähnliche, man möchte fast sagen, Schikanen! So wird teilweise schon im Anerkennungsverfahren für die Kurse von uns als ausführendem Anbieter gefordert, dass wir versichern, dass für die Kursteilnehmer die Kursgebühr nicht auf den Beitrag im Fitnessclub angerechnet wird und dass die Gebühr tatsächlich zusätzlich gezahlt wird. Die Krankenkassen bestrafen also das Mitglied, das freiwillig regelmäßig etwas für seine Gesundheit tut und belohnen denjenigen, der nur 10 x im Jahr eine Stunde in einem Kurs verbringt. Hintergrund ist der neue Gesundheitsfond, den die Bundesregierung eingeführt hat. Durch diesen Gesundheitsfond wird der prozentuale Anteil vom Beitrag der Versicherten, der von den Kassen nach § 20 SGB V für Präventionsleistungen eingesetzt werden sollte, glatt halbiert. Die andere Hälfte fließt in den Topf des Gesundheitsfonds. Alles so schwer zu verstehen, wie es sich liest. Aber das Ziel ist erkennbar: weniger Geld für Prävention ausgeben, als eigentlich nach § 20 vorgesehen. Kooperationsvereinbarung mit der DAKAls Ausweg hat das Madison einen speziellen Kooperationsvertrag mit der DAK. Dadurch können die Mitglieder der DAK zu einem günstigeren Tarif im Madison trainieren (siehe unter "Tarife" dieser Internetseite), der dann schon die Präventionskurse im Beitrag enthält. Die DAK berät Sie gern über die genannten Leistungen. |
|
| © 2012 by Greinwalder & Partner | powered by efficient information technologies |